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1310. August 7. Breslau.

VII yd. Aug.

Bolezlaus, Heinrich und Vlodezlaus, Herzöge von Schlesien, Troppau, Herren von Breslau und Liegnitz, gestatten nach dem Beispiele ihrer Vorfahren, da die von diesen begnadeten Beginen oder Schwestern der Stadt Breslau, welche Eigenthum besitzen und in ihren Häusern leben, bei ihren gemeinsamen Geschäften wenig vorwärts kommen (obwohl der in der Urk. gebrauchte Ausdruck insudare etwas ganz anderes bedeutet als proficere, so drängt doch der Sinn darauf hin diese Bedeutung anzunehmen), denselben zur Abhülfe ihrer Armuth, von den Breslauer Webern gefertigte Tuche weisser oder grauer Farbe an öffentlichen oder privaten Orten zu verkaufen, ohne dass die Konsuln oder Weber von Breslau durch besondere oder allgemeine Statuten solches hindern dürfen.

Z.: Schambor v. Schiltberch, Syfrid List, Johann Schamborii, Heinrich v. Waldow, Dietrich Schertelzcan Erbvogt, Winand claviger und Rollo herzogl. Notar, Ausfertiger dieses zur Zeit der Herrschaft der Konsuln (folgen die zum 4. März angf. Namen).


Or. im Bresl. Staatsarch., Breslau Klarenstift 43 mit dem Siegel des Herzogs Boleslaws an grünrothen Seidenfäden. Daraus abgedr. v. Wattenbach im Cod. dipl. Siles. V, 59 Anm. 1 und dann von Korn im Cod. dipl. Siles. VIII, 7 und im Bresl. Urkdb. 82. Das Siegel erklärt Grotefend (Sphragistik S. 50) für eine Fälschung wie bei 1309 Febr. 5.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.